"Hierfür spricht, dass die Webseite teilweise in Deutsch gehalten ist, dass auf der Seite Werke in deutscher Sprache angeboten werden [...]"
And there are even more arguments by the prosecutor which go beyond "accessible from Germany".
"Hierfür spricht, dass die Webseite teilweise in Deutsch gehalten ist, dass auf der Seite Werke in deutscher Sprache angeboten werden [...]"
And there are even more arguments by the prosecutor which go beyond "accessible from Germany".