| Example (sorry, it's in German): https://de.wikipedia.org/wiki/Volksverhetzung The second item of StGb 130 (updated in 2015) is interesting here: die Menschenwürde anderer dadurch angreift, dass er eine vorbezeichnete Gruppe, Teile der Bevölkerung oder einen Einzelnen wegen seiner Zugehörigkeit zu einer vorbezeichneten Gruppe oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft, böswillig verächtlich macht oder verleumdet, It states that if you attack/insult the dignity of a person or group with a statement, you are a to be punished. This part in specific: "oder zu einem Teil der Bevölkerung beschimpft" -> or some group within the population without further specification. So if a prosecutor feels like it he/she might persecute you for insulting for example Feminists. Compare this with the version of the same law from 1871: „Wer in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden Weise verschiedene Klassen der Bevölkerung zu Gewaltthätigkeiten gegen einander öffentlich anreizt, wird mit Geldstrafe bis zu zweihundert Thalern oder mit Gefängniß bis zu zwei Jahren bestraft. Seems more reasonable to me, only inciting violence is criminalised here. |